Unter den Begriff Altholz fallen sortenrein gesammelte Holzabfälle. Unter Altholz werden sowohl Holzabfälle aus der Holzbe- und -verarbeitung (Industrieholz) als auch zu Abfall gewordene Holzprodukte (Gebrauchtholz) verstanden.
Hierzu zählen z. B. Holz- und Holzwerkstoffreste, Altprodukte wie Möbel und Verpackungen und Holz aus dem Baubereich.
Holz wird nach der Altholz-Verordnung unterteilt in:
Altholz A1 unbehandelt:
Altholz ist naturbelassenes Vollholz ohne eine Oberflächenbehandlung wie Anstrich, Lasur Lackierung oder Imprägnierung.
- Balken und Bretter
- Furnierholz
- Paletten und Kisten
- Schnittreste etc.
Altholz A2 – A3 behandelt:
- Sperrholz
- Türen
- Holzmöbel etc.
Altholz A4 behandelt:
- Ölgetränkte
- Gestrichene Hölzer, Lack behandelte Hölzer etc.
Hinweis:
Fehlbefüllungen der Container können zusätzliche Sortier- und Entsorgungskosten verursachen. Durch die Trennung der Abfallstoffe sparen Sie Entsorgungskosten ein.
Allgemeine Hinweise:
Für einen gefahrlosen Transport dürfen Sie den Container maximal bis zur Ladekante befühlen. Die aufgeführten Abfälle sind beispielhaft und erheben nicht den Anspruch auf Vollständigkeit.
Details :
- Author : AdFlo
- Category : Altholzentsorgung
- Date : 8. September 2015
- Tags : Altholzentsorgung